Was der AVGS ist
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Zusage einer Behörde, eine bestimmte Maßnahme zu bezahlen. Für dich heißt das: Du bekommst kein Geld in die Hand, sondern ein Coaching, für das du nichts zahlst.
Ein Gutschein, keine Auszahlung
Du gibst den Gutschein bei einem Anbieter ab, der Anbieter rechnet mit der Stelle ab, die ihn ausgestellt hat. Ein Eigenanteil bleibt für dich nicht übrig. Ohne bewilligten Gutschein ist dasselbe Coaching ein ganz normales, kostenpflichtiges Angebot.
Der Anbieter muss zugelassen sein
Nicht jedes Coaching lässt sich mit einem AVGS bezahlen. Zugelassen sein muss beides: der Träger und die Maßnahme selbst, geprüft nach der AZAV durch unabhängige fachkundige Stellen. Genau deshalb sucht Jobvin in der Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit statt im offenen Netz.
Es geht um deine Bewerbung, nicht um einen Kurs
Ein Bewerbungscoaching arbeitet an deinem Auftritt als Bewerber: an den Unterlagen, an der Strategie, am Gespräch. Willst du stattdessen fachlich etwas Neues lernen, ist das eine Weiterbildung. Das ist ein anderer Weg mit einer anderen Förderung.
Was auf dieser Seite bewusst fehlt
Wie lange dein Gutschein gilt, wie viele Stunden er abdeckt und für welche Art von Maßnahme er ausgestellt ist, steht auf dem Gutschein selbst. Jobvin kennt ihn nicht und rechnet dir daraus nichts aus. Für diese Angaben ist die Stelle zuständig, die ihn ausgestellt hat.
- Ein Gutschein, keine Auszahlung
- Der Anbieter muss zugelassen sein
- Es geht um deine Bewerbung, nicht um einen Kurs
- Was auf dieser Seite bewusst fehlt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Zusage einer Behörde, eine bestimmte Maßnahme zu bezahlen. Für dich heißt das: Du bekommst kein Geld in die Hand, sondern ein Coaching, für das du nichts zahlst.
Wer einen AVGS bekommt
Das entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Niemand außerhalb dieser Stelle kann dir zusagen, dass du einen Gutschein bekommst, und wer es trotzdem tut, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.
Die Behörde entscheidet, nicht Jobvin
Ob ein Coaching in deiner Lage das richtige Mittel ist, beurteilt die Stelle, die deinen Fall kennt. Jobvin prüft keine Voraussetzungen, stellt nichts aus und hat auf die Entscheidung keinerlei Einfluss. Diese Seite erklärt den Weg und zeigt dir Angebote - mehr kann sie nicht.
Angeboten wird er selten von allein
Wenn du einen Gutschein willst, sprich ihn an: beim nächsten Termin oder über den Weg, über den du sonst mit deiner Vermittlungsfachkraft schreibst. Sag dabei möglichst konkret, woran du arbeiten willst. Wer schon weiß, welches Angebot er meint, kann die Frage viel genauer stellen.
Ein Nein ist eine Entscheidung, kein Urteil über dich
Wird der Gutschein abgelehnt, lass dir sagen, woran es lag. Erst die Begründung zeigt dir, ob sich ein zweiter Anlauf zu einem späteren Zeitpunkt lohnt oder ob ein anderes Instrument besser passt.
- Die Behörde entscheidet, nicht Jobvin
- Angeboten wird er selten von allein
- Ein Nein ist eine Entscheidung, kein Urteil über dich
Das entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Niemand außerhalb dieser Stelle kann dir zusagen, dass du einen Gutschein bekommst, und wer es trotzdem tut, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.
So kommst du an ein Coaching
Der übliche Weg hat vier Schritte. Er ist eine Orientierung und kein Verfahrensrecht: Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Stelle, die den Gutschein ausstellt.
Den Gutschein ansprechen
Beim Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter zur Sprache bringen, dass du ein Bewerbungscoaching machen willst, und warum.
Den Gutschein lesen
Auf dem Gutschein steht, wofür er gilt und bis wann. Das ist der Rahmen, in dem du dir ein Angebot aussuchst.
Ein Angebot aussuchen
In den Karriere-Tools nach Ort und Umkreis suchen, Einzelcoaching oder Gruppe wählen, und beim Anbieter nachfragen, ob er deinen Gutschein annimmt und wann er Platz hat.
Den Gutschein abgeben
Der Anbieter reicht ihn ein und rechnet mit der Behörde ab. Du zahlst nichts dazu, weder vorher noch hinterher.
- Den Gutschein ansprechen
- Den Gutschein lesen
- Ein Angebot aussuchen
- Den Gutschein abgeben
Der übliche Weg hat vier Schritte. Er ist eine Orientierung und kein Verfahrensrecht: Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Stelle, die den Gutschein ausstellt.
Dokumentieren musst du trotzdem selbst
Ein Coaching ersetzt deine Eigenbemühungen nicht. Was du an Bewerbungen nachweisen musst, steht in deiner Eingliederungsvereinbarung, und protokollieren kannst du es im Bewerbungs-Tracker.
Was Jobvin dabei tut
Jobvin ist kein Bildungsträger, kein Coach und keine Vermittlung. Jobvin ist die Suche davor - und ein paar klare Grenzen dahinter.
Suche in der amtlichen Angebotsdatenbank
Die Trefferliste kommt bei jeder Suche frisch aus der Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Jobvin pflegt keine eigene Anbieterliste, die still veraltet, und schreibt auch nichts dazu.
Ort, Umkreis und Format
Du gibst einen Ort ein und wählst den Umkreis: 25, 50, 100 oder 200 Kilometer, oder bundesweit. Voreingestellt sind 50 Kilometer. Dazu kannst du zwischen Einzelcoaching und Gruppe unterscheiden.
Was auf einer Karte steht
Anbieter, Titel des Angebots, Adresse und die Kontaktwege, die in der Datenbank hinterlegt sind: Webseite und E-Mail. Mehrere Termine desselben Anbieters fasst Jobvin zu einer Karte zusammen, sonst liefe die Liste mit einer einzigen Maßnahme voll. Mehr als zwanzig Karten zeigt eine Suche nicht.
Eine kuratierte Liste als Rückfalltür
Unter den Treffern steht eine feste Liste bundesweiter Online-Anbieter. Sie bleibt sichtbar, auch wenn die amtliche Schnittstelle gerade nichts liefert - die Seite soll keine Sackgasse sein. Sie ist eine Auswahl und ausdrücklich keine Empfehlung, keine Prüfung und keine vollständige Übersicht.
Im Stellencheck kommt der Hinweis von selbst
Fällt eine Auswertung im Stellencheck schwach aus, blendet Jobvin dort einen Block mit bis zu drei Anbietern ein. Bei guten Ergebnissen erscheint er nicht, denn dann ist er nur im Weg.
Grenzen der Suche
Die Suche ist auf 30 Abfragen je Stunde begrenzt - ein Limit, das es nur gibt, damit die amtliche Schnittstelle nicht unter Jobvin leidet. Und sie sagt dir nichts über die Qualität eines Anbieters: Dass ein Angebot in der Datenbank steht, heißt, dass es dort hinterlegt ist, nicht dass es gut ist.
Quelle der Treffer: Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.
- Suche in der amtlichen Angebotsdatenbank
- Ort, Umkreis und Format
- Was auf einer Karte steht
- Eine kuratierte Liste als Rückfalltür
Jobvin coacht nicht, schließt keinen Vertrag, bucht keinen Termin und gibt deine Daten nicht an einen Anbieter weiter. Du meldest dich selbst, über die Webseite oder die E-Mail-Adresse auf der Karte. Ob ein Anbieter zu dir passt und ob er deinen Gutschein annimmt, klärst du mit ihm.
Was Jobvin ausdrücklich nicht tut
Jobvin coacht nicht, schließt keinen Vertrag, bucht keinen Termin und gibt deine Daten nicht an einen Anbieter weiter. Du meldest dich selbst, über die Webseite oder die E-Mail-Adresse auf der Karte. Ob ein Anbieter zu dir passt und ob er deinen Gutschein annimmt, klärst du mit ihm.