Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Bewerbungscoaching - für dich kostenlos

Jobvin ist kein Bildungsträger, kein Coach und keine Vermittlung - Jobvin ist die Suche davor.

Jobvin coacht dich nicht selbst. Jobvin durchsucht für dich die Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit nach Bewerbungscoaching in deiner Nähe und zeigt dir, wer es anbietet und wie du ihn erreichst. Ansprechen, buchen und den Gutschein einlösen tust du direkt beim Anbieter.

Kostenlos ist es mit einem AVGS. Diesen Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus, und dort wird auch entschieden, wer einen bekommt: im Einzelfall, nach Ermessen, ohne Anspruch, den man einfach abrufen könnte. Jobvin stellt keinen Gutschein aus und kann dir keinen zusagen.

Die Suche liegt in den Karriere-Tools und braucht ein Jobvin-Konto.

So kommst du an ein Coaching

Beispieldarstellung

  • Den Gutschein ansprechen
  • Den Gutschein lesen
  • Ein Angebot aussuchen
  • Den Gutschein abgeben

Der übliche Weg hat vier Schritte. Er ist eine Orientierung und kein Verfahrensrecht: Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Stelle, die den Gutschein ausstellt.

Grundlage

Was der AVGS ist

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Zusage einer Behörde, eine bestimmte Maßnahme zu bezahlen. Für dich heißt das: Du bekommst kein Geld in die Hand, sondern ein Coaching, für das du nichts zahlst.

  1. Ein Gutschein, keine Auszahlung

    Du gibst den Gutschein bei einem Anbieter ab, der Anbieter rechnet mit der Stelle ab, die ihn ausgestellt hat. Ein Eigenanteil bleibt für dich nicht übrig. Ohne bewilligten Gutschein ist dasselbe Coaching ein ganz normales, kostenpflichtiges Angebot.

  2. Der Anbieter muss zugelassen sein

    Nicht jedes Coaching lässt sich mit einem AVGS bezahlen. Zugelassen sein muss beides: der Träger und die Maßnahme selbst, geprüft nach der AZAV durch unabhängige fachkundige Stellen. Genau deshalb sucht Jobvin in der Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit statt im offenen Netz.

  3. Es geht um deine Bewerbung, nicht um einen Kurs

    Ein Bewerbungscoaching arbeitet an deinem Auftritt als Bewerber: an den Unterlagen, an der Strategie, am Gespräch. Willst du stattdessen fachlich etwas Neues lernen, ist das eine Weiterbildung. Das ist ein anderer Weg mit einer anderen Förderung.

  4. Was auf dieser Seite bewusst fehlt

    Wie lange dein Gutschein gilt, wie viele Stunden er abdeckt und für welche Art von Maßnahme er ausgestellt ist, steht auf dem Gutschein selbst. Jobvin kennt ihn nicht und rechnet dir daraus nichts aus. Für diese Angaben ist die Stelle zuständig, die ihn ausgestellt hat.

Was der AVGS ist
  1. Ein Gutschein, keine Auszahlung
  2. Der Anbieter muss zugelassen sein
  3. Es geht um deine Bewerbung, nicht um einen Kurs
  4. Was auf dieser Seite bewusst fehlt

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Zusage einer Behörde, eine bestimmte Maßnahme zu bezahlen. Für dich heißt das: Du bekommst kein Geld in die Hand, sondern ein Coaching, für das du nichts zahlst.

Anspruch

Wer einen AVGS bekommt

Das entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Niemand außerhalb dieser Stelle kann dir zusagen, dass du einen Gutschein bekommst, und wer es trotzdem tut, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.

  1. Die Behörde entscheidet, nicht Jobvin

    Ob ein Coaching in deiner Lage das richtige Mittel ist, beurteilt die Stelle, die deinen Fall kennt. Jobvin prüft keine Voraussetzungen, stellt nichts aus und hat auf die Entscheidung keinerlei Einfluss. Diese Seite erklärt den Weg und zeigt dir Angebote - mehr kann sie nicht.

  2. Angeboten wird er selten von allein

    Wenn du einen Gutschein willst, sprich ihn an: beim nächsten Termin oder über den Weg, über den du sonst mit deiner Vermittlungsfachkraft schreibst. Sag dabei möglichst konkret, woran du arbeiten willst. Wer schon weiß, welches Angebot er meint, kann die Frage viel genauer stellen.

  3. Ein Nein ist eine Entscheidung, kein Urteil über dich

    Wird der Gutschein abgelehnt, lass dir sagen, woran es lag. Erst die Begründung zeigt dir, ob sich ein zweiter Anlauf zu einem späteren Zeitpunkt lohnt oder ob ein anderes Instrument besser passt.

Wer einen AVGS bekommt
  • Die Behörde entscheidet, nicht Jobvin
  • Angeboten wird er selten von allein
  • Ein Nein ist eine Entscheidung, kein Urteil über dich

Das entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Niemand außerhalb dieser Stelle kann dir zusagen, dass du einen Gutschein bekommst, und wer es trotzdem tut, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.

Weg

So kommst du an ein Coaching

Der übliche Weg hat vier Schritte. Er ist eine Orientierung und kein Verfahrensrecht: Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Stelle, die den Gutschein ausstellt.

  1. Den Gutschein ansprechen

    Beim Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter zur Sprache bringen, dass du ein Bewerbungscoaching machen willst, und warum.

  2. Den Gutschein lesen

    Auf dem Gutschein steht, wofür er gilt und bis wann. Das ist der Rahmen, in dem du dir ein Angebot aussuchst.

  3. Ein Angebot aussuchen

    In den Karriere-Tools nach Ort und Umkreis suchen, Einzelcoaching oder Gruppe wählen, und beim Anbieter nachfragen, ob er deinen Gutschein annimmt und wann er Platz hat.

  4. Den Gutschein abgeben

    Der Anbieter reicht ihn ein und rechnet mit der Behörde ab. Du zahlst nichts dazu, weder vorher noch hinterher.

So kommst du an ein Coaching
  1. Den Gutschein ansprechen
  2. Den Gutschein lesen
  3. Ein Angebot aussuchen
  4. Den Gutschein abgeben

Der übliche Weg hat vier Schritte. Er ist eine Orientierung und kein Verfahrensrecht: Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Stelle, die den Gutschein ausstellt.

Dokumentieren musst du trotzdem selbst

Ein Coaching ersetzt deine Eigenbemühungen nicht. Was du an Bewerbungen nachweisen musst, steht in deiner Eingliederungsvereinbarung, und protokollieren kannst du es im Bewerbungs-Tracker.

Mehr dazu im Bewerbungs-Tracker und im Ratgeber Eigenbemühungen nachweisen.
Unsere Rolle

Was Jobvin dabei tut

Jobvin ist kein Bildungsträger, kein Coach und keine Vermittlung. Jobvin ist die Suche davor - und ein paar klare Grenzen dahinter.

  1. Suche in der amtlichen Angebotsdatenbank

    Die Trefferliste kommt bei jeder Suche frisch aus der Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Jobvin pflegt keine eigene Anbieterliste, die still veraltet, und schreibt auch nichts dazu.

  2. Ort, Umkreis und Format

    Du gibst einen Ort ein und wählst den Umkreis: 25, 50, 100 oder 200 Kilometer, oder bundesweit. Voreingestellt sind 50 Kilometer. Dazu kannst du zwischen Einzelcoaching und Gruppe unterscheiden.

  3. Was auf einer Karte steht

    Anbieter, Titel des Angebots, Adresse und die Kontaktwege, die in der Datenbank hinterlegt sind: Webseite und E-Mail. Mehrere Termine desselben Anbieters fasst Jobvin zu einer Karte zusammen, sonst liefe die Liste mit einer einzigen Maßnahme voll. Mehr als zwanzig Karten zeigt eine Suche nicht.

  4. Eine kuratierte Liste als Rückfalltür

    Unter den Treffern steht eine feste Liste bundesweiter Online-Anbieter. Sie bleibt sichtbar, auch wenn die amtliche Schnittstelle gerade nichts liefert - die Seite soll keine Sackgasse sein. Sie ist eine Auswahl und ausdrücklich keine Empfehlung, keine Prüfung und keine vollständige Übersicht.

  5. Im Stellencheck kommt der Hinweis von selbst

    Fällt eine Auswertung im Stellencheck schwach aus, blendet Jobvin dort einen Block mit bis zu drei Anbietern ein. Bei guten Ergebnissen erscheint er nicht, denn dann ist er nur im Weg.

  6. Grenzen der Suche

    Die Suche ist auf 30 Abfragen je Stunde begrenzt - ein Limit, das es nur gibt, damit die amtliche Schnittstelle nicht unter Jobvin leidet. Und sie sagt dir nichts über die Qualität eines Anbieters: Dass ein Angebot in der Datenbank steht, heißt, dass es dort hinterlegt ist, nicht dass es gut ist.

    Quelle der Treffer: Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.

Was Jobvin ausdrücklich nicht tut
  • Suche in der amtlichen Angebotsdatenbank
  • Ort, Umkreis und Format
  • Was auf einer Karte steht
  • Eine kuratierte Liste als Rückfalltür

Jobvin coacht nicht, schließt keinen Vertrag, bucht keinen Termin und gibt deine Daten nicht an einen Anbieter weiter. Du meldest dich selbst, über die Webseite oder die E-Mail-Adresse auf der Karte. Ob ein Anbieter zu dir passt und ob er deinen Gutschein annimmt, klärst du mit ihm.

Was Jobvin ausdrücklich nicht tut

Jobvin coacht nicht, schließt keinen Vertrag, bucht keinen Termin und gibt deine Daten nicht an einen Anbieter weiter. Du meldest dich selbst, über die Webseite oder die E-Mail-Adresse auf der Karte. Ob ein Anbieter zu dir passt und ob er deinen Gutschein annimmt, klärst du mit ihm.

Wie die Auswertung zustande kommt, steht auf der Seite zum KI-Stellencheck.

Häufige Fragen

Coacht Jobvin selbst?

Nein. Jobvin ist kein Bildungsträger und beschäftigt keine Coaches. Jobvin durchsucht für dich die Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit und zeigt dir, wer Bewerbungscoaching anbietet und wie du ihn erreichst. Das Coaching findet beim Anbieter statt, und den Vertrag darüber schließt du mit ihm, nicht mit uns.

Ist das Coaching wirklich kostenlos?

Für dich ja, wenn du einen bewilligten AVGS hast: Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab, und du zahlst nichts dazu. Ohne Gutschein ist dasselbe Coaching ein normales, kostenpflichtiges Angebot. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Behörde und nicht Jobvin.

Bekomme ich einen AVGS?

Das kann dir hier niemand sagen. Über den Gutschein entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter, im Einzelfall und nach Ermessen. Jobvin prüft keine Voraussetzungen und stellt nichts aus. Frag beim nächsten Termin danach, sag konkret, woran du arbeiten willst, und lass dir bei einer Ablehnung die Begründung geben.

Woher kommen die Anbieter in der Liste?

Aus der Angebotsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, bei jeder Suche frisch abgefragt. Dazu kommt eine feste, kuratierte Liste bundesweiter Online-Anbieter, die auch dann sichtbar bleibt, wenn die amtliche Schnittstelle gerade nichts liefert. Diese zweite Liste ist eine Auswahl und ausdrücklich keine Empfehlung, keine Prüfung und keine vollständige Übersicht.

Wie genau ist „in deiner Nähe"?

Du gibst einen Ort ein und wählst den Umkreis: 25, 50, 100 oder 200 Kilometer, voreingestellt sind 50. Bundesweit geht auch. Der Ort wird für die Anfrage in Koordinaten übersetzt; klappt das nicht, sucht Jobvin bundesweit weiter, statt einen Umkreis vorzutäuschen. Ein Teil der Anbieter arbeitet ohnehin online, dann spielt die Entfernung keine Rolle.

Schau nach, was es bei dir in der Nähe gibt

Wer weiß, welches Angebot er will, kann beim Termin viel konkreter danach fragen. Ausstellen muss den Gutschein trotzdem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

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Die Suche liegt in den Karriere-Tools und braucht ein Jobvin-Konto.