Die Frage kommt in fast jedem Beratungsgespräch, und sie wird online mit sehr großer Sicherheit beantwortet: drei, fünf, zehn Bewerbungen im Monat. Diese Zahlen haben eines gemeinsam. Keine von ihnen steht im Gesetz.
Was tatsächlich gilt, ist unbequemer und gleichzeitig besser, weil du daran mitwirken kannst. Wie die Nachweispflicht insgesamt funktioniert, steht im Guide zu den Eigenbemühungen.
Rechtsstand: August 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Die ehrliche Antwort zuerst
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Bewerbungen. Weder das SGB III noch eine Verordnung nennt eine Zahl. Was das Gesetz verlangt, ist etwas anderes: dass du dich eigenverantwortlich um eine Beschäftigung bemühst (§ 138 SGB III).
Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Sache. Der Maßstab ist nicht eine Menge, sondern eine Anstrengung, die zu deiner Situation passt. Für jemanden mit einem gefragten Beruf in einer Großstadt sieht die anders aus als für eine Fachkraft in einem Nischenberuf auf dem Land.
Dass trotzdem überall Zahlen kursieren, hat einen einfachen Grund: In individuellen Vereinbarungen stehen Zahlen, und wer eine solche Vereinbarung liest, hält sie für die Regel. Sie ist aber nur die Regel für diesen einen Fall.
Woher die Zahl in deinem Fall kommt
Verbindlich ist, was in deiner Eingliederungsvereinbarung steht (§ 37 SGB III), beim Jobcenter im Kooperationsplan (§ 15 SGB II). Dort wird festgehalten, welche Bemühungen erwartet werden, in welchem Zeitraum und in welcher Form du sie nachweist.
Wenn du das Dokument gerade nicht zur Hand hast, lohnt sich die Suche. Prüfe darin drei Dinge:
- Steht überhaupt eine Zahl drin? Sehr oft steht dort eine allgemeine Formulierung ohne Ziffer. Dann gibt es keine feste Vorgabe.
- Auf welchen Zeitraum bezieht sie sich? Pro Monat oder für die gesamte Laufzeit sind zwei völlig verschiedene Aufgaben.
- Wie soll nachgewiesen werden? Liste, Formular, mit oder ohne Belege.
Was du dort liest, ist die Antwort auf deine Frage. Alles andere im Internet beschreibt fremde Vereinbarungen.
Übliche Richtwerte und ihre Grenzen
In der Praxis begegnen einem Größenordnungen von etwa zwei bis zehn Bewerbungen pro Monat. Diese Spanne ist eine Beobachtung aus Beratungspraxis und Erfahrungsberichten, keine Statistik: Eine belastbare, öffentlich nachprüfbare Erhebung darüber, welche Zahlen bundesweit vereinbart werden, gibt es nicht, und die Zahlen, die in Ratgebern als Fakt auftauchen, lassen sich meist auf keine Quelle zurückführen. Deshalb steht hier eine Spanne und kein Mittelwert.
Wichtiger als der Richtwert sind die Faktoren, die ihn im Einzelfall verschieben:
- Berufsfeld. In Engpassberufen gibt es viele Ausschreibungen, in Nischenberufen manchmal drei im Quartal.
- Region. Ein Ballungsraum trägt eine höhere Zahl als ein Landkreis mit zwei in Frage kommenden Arbeitgebern.
- Mobilität. Wer ohne Auto in einer Gegend mit dünnem Nahverkehr wohnt, hat einen kleineren Radius, und das ist ein sachlicher Grund.
- Gesundheit und Betreuung. Beides schränkt ein, was zumutbar ist, und gehört deshalb in die Vereinbarung.
- Phase. Während einer geförderten Weiterbildung gelten andere Erwartungen als in einer reinen Suchphase.
Wenn die Vorgabe unrealistisch ist
Der falsche Weg ist, eine zu hohe Zahl zu akzeptieren und sie dann still zu unterschreiten. Am Monatsende fehlt der Nachweis, und dann steht die Zahl im Raum, die du selbst mit unterschrieben hast.
Der richtige Weg ist das Gespräch, und zwar möglichst vor der Unterschrift. Was dabei zieht, sind Belege statt Empfindungen:
In der Jobbörse der Bundesagentur finde ich für meinen Beruf im Umkreis von 40 Kilometern derzeit sieben Stellen. Bei zehn Bewerbungen im Monat müsste ich mich nach vier Wochen auf Stellen bewerben, die nicht zu mir passen. Können wir stattdessen sechs vereinbaren und dafür zwei Initiativbewerbungen mit aufnehmen?
Dieser Satz macht drei Dinge gleichzeitig: Er nennt eine überprüfbare Zahl, er zeigt, dass du gesucht hast, und er bietet eine Alternative an, statt nur abzulehnen.
Läuft die Vereinbarung schon und passt nicht mehr, kannst du eine Anpassung anregen. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung, und sie wird ohnehin regelmäßig erneuert. Kommt gar keine Einigung zustande, kann die Agentur die Regelungen per Verwaltungsakt festsetzen; dagegen steht dir dann der Widerspruch offen, mit der Frist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht.
Qualität zählt trotzdem
Die Versuchung ist offensichtlich: Wenn eine Zahl erreicht werden muss, lässt sich die Zahl auch erreichen, ohne dass eine einzige Bewerbung eine Chance hat. Das ist aus drei Gründen ein schlechtes Geschäft.
Erstens fällt es auf. Serienbriefe an Unternehmen, die nichts suchen, sind erkennbar, und im Zweifel meldet sich der Betrieb beim Amt.
Zweitens kostet es dich Zeit, die du nicht hast. Zehn schlechte Bewerbungen brauchen ungefähr so lange wie vier gute und bringen nichts zurück.
Drittens verschiebt es das eigentliche Problem. Wer dokumentiert viel bewirbt und nie eingeladen wird, hat kein Mengenproblem, sondern eines mit den Unterlagen oder mit der Auswahl der Stellen. Diese Erkenntnis ist unbequem und mehr wert als jeder erfüllte Zähler.
So behältst du den Überblick
Praktisch läuft es auf zwei Gewohnheiten hinaus. Erstens: die vereinbarte Zahl kennen und sie auf die Wochen verteilen, statt am 28. anzufangen. Zwei Bewerbungen pro Woche sind acht im Monat, und sie fühlen sich nicht an wie acht an einem Nachmittag.
Zweitens: sofort eintragen. Datum, Unternehmen, Stelle, Weg, Ergebnis. Wer das konsequent macht, weiß jederzeit, wo er steht, und muss nie rekonstruieren.
Hilfreich ist außerdem ein zweiter Blick auf die Verteilung. Wenn du in einem Monat acht Bewerbungen brauchst und in deinem Beruf nur vier passende Stellen ausgeschrieben sind, ist die Lücke kein Grund zur Panik: Initiativbewerbungen, ein Anruf bei einem Betrieb, ein Termin bei einem Personaldienstleister und ein Messebesuch schließen sie, und sie sind alle dokumentierbar. Wer nur auf Anzeigen wartet, macht sich die Aufgabe künstlich schwer.
Der Bewerbungs-Tracker übernimmt genau diesen Teil: Er zählt pro Monat mit, zeigt offene Vorgänge zum Nachfassen und gibt für einen frei wählbaren Zeitraum den Nachweis als PDF aus. Die Zahl wird damit zu einer Nebensache, weil sie sich von selbst ergibt.
Häufige Fragen
Sind fünf Bewerbungen im Monat genug?
Das lässt sich allgemein nicht beantworten. Genug ist, was in deiner Eingliederungsvereinbarung steht. Steht dort nichts, gibt es keine Zahl, an der du gemessen werden kannst, und fünf dokumentierte Bemühungen sind ein solider Monat.
Kann ich die Zahl verhandeln?
Ja. Die Vereinbarung entsteht im Gespräch, und Argumente wie Arbeitsmarkt in deiner Region, Gesundheit oder Betreuungspflichten gehören dort hinein. Verhandeln geht vor dem Unterschreiben deutlich leichter als danach.
Zählen Jobmessen und Anrufe?
In der Regel ja, denn zählbar ist die Bemühung um eine Beschäftigung, nicht das Format. Wichtig ist, dass du sie dokumentierst: Datum, Veranstaltung oder Gesprächspartner, Ergebnis.
Was, wenn es kaum passende Stellen gibt?
Dann sag das im Termin, am besten mit Zahlen aus der Jobbörse. Eine Vorgabe, die der regionale Arbeitsmarkt nicht hergibt, ist ein Fall für eine Anpassung der Vereinbarung, nicht für Bewerbungen ins Blaue.
