Rechte & Fairness
Lebenslauf

Bewerbung ohne Foto: erlaubt, aber ist sie auch klug?

Verlangen darf das Foto niemand, erwartet wird es trotzdem oft. Was das AGG wirklich regelt, woran du erkennst, was ein Arbeitgeber sehen will, und wie du dich bewusst entscheidest statt aus Gewohnheit.

Cagri Ersöz ·

Auf dem deutschen Lebenslauf klebt seit Jahrzehnten ein Passbild in der oberen rechten Ecke, und kaum jemand fragt, warum eigentlich. Verlangen darf es niemand. Erwartet wird es trotzdem häufig. Genau diese Lücke zwischen Recht und Gewohnheit macht die Frage so zäh: Du willst nichts falsch machen und findest zu jeder Meinung die passende Gegenmeinung. Dieser Text sortiert beides, die Rechtslage und die Praxis. Er ist die Vertiefung zum kompletten Lebenslauf-Guide.

Die Rechtslage: das AGG verbietet kein Foto

Der häufigste Satz zum Thema ist falsch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet kein Bewerbungsfoto. Es steht kein Paragraf darin, der ein Bild untersagt, und keiner, der eines vorschreibt. Was das AGG tut, ist etwas anderes: Es verbietet Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, und zwar ausdrücklich schon bei der Ausschreibung und im Auswahlverfahren.

Der interessante Teil steht in § 22 zur Beweislast. Der Wortlaut: "Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat." Übersetzt: Wer abgelehnt wurde und Indizien für eine Benachteiligung vorträgt, muss nicht beweisen, dass diskriminiert wurde. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er es nicht getan hat. Und ein Foto liefert gleich mehrere der geschützten Merkmale ungefragt mit: Alter, Geschlecht, oft die Herkunft, manchmal Religion oder eine sichtbare Behinderung.

Deshalb ist das Foto vor allem ein Problem der Arbeitgeberseite. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät Unternehmen ausdrücklich davon ab, Fotos sowie Angaben zu Alter, Geschlecht und Geburtsort zu verlangen, und hat dafür einen eigenen Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren herausgegeben. Wer als Bewerber Ansprüche geltend machen will, hat dafür übrigens nur zwei Monate Zeit, so steht es in § 15 Absatz 4 AGG.

Für dich heißt das dreierlei: Du schuldest niemandem ein Foto. Eine Absage allein wegen des fehlenden Fotos wäre schwer zu begründen und noch schwerer zu dokumentieren. Und dieselbe Logik gilt für Geburtsdatum, Familienstand, Nationalität und Religionszugehörigkeit. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Stand der Gesetzeslage im August 2026. Wenn du glaubst, konkret benachteiligt worden zu sein, gehört das in die Hände einer Beratungsstelle oder eines Fachanwalts.

Was Personaler wirklich erwarten

Hier wird es unangenehm ehrlich: Belastbare, aktuelle Zahlen dazu gibt es kaum. Was durch Ratgeberseiten geistert, sind meist Umfragen von Anbietern, die Bewerbungsfotos verkaufen, und die kommen erwartbar zu dem Ergebnis, dass man unbedingt eins braucht. Solche Prozentzahlen sind kein Kompass.

Ein Kompass sind dagegen die Signale, die dir der Arbeitgeber selbst schickt. Bewirbst du dich über ein Portal wie Personio, Workday oder SAP SuccessFactors, sieh dir das Formular an: Gibt es überhaupt ein Feld für ein Bild? Ist es als Pflichtfeld markiert? Viele Systeme zerlegen dein PDF ohnehin in Datenfelder, und ein Foto gehört nicht dazu. Lies außerdem die Anzeige zu Ende. Manche Arbeitgeber schreiben inzwischen ausdrücklich hin, dass sie kein Foto wünschen, und meinen das genau so.

Dass es auch ganz ohne geht, ist keine Theorie. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ließ zwischen 2010 und 2012 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber anonymisierte Bewerbungsverfahren erproben, bei denen Foto, Name, Alter und Herkunft in der ersten Runde wegfielen. Das Ergebnis des Abschlussberichts: praktikabel, und Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund kamen häufiger in die nächste Runde als im klassischen Verfahren. Verpflichtend ist das Modell in Deutschland nicht geworden, aber es hat die Richtung vorgegeben.

Grob lässt sich sagen: Je größer und je internationaler das Unternehmen, desto gleichgültiger ist ihm dein Foto. Je kleiner der Betrieb, je traditioneller die Branche und je näher die Stelle am Kunden, desto eher wird noch eins erwartet. Als Regel taugt das trotzdem nicht, als Ausgangsvermutung schon.

Wann ohne Foto die bessere Wahl ist

Es gibt Situationen, in denen der Verzicht nicht nur erlaubt, sondern klar sinnvoll ist:

  • Das Portal fragt nicht danach. Kein Upload-Feld, kein Bild. Ein Foto hineinzuschmuggeln, indem du es ins PDF setzt, macht keinen Punkt.
  • Du bewirbst dich international oder auf Englisch. Dort ist das Foto nicht neutral, sondern ein Warnsignal. Mehr dazu im Artikel zum englischen CV.
  • Der Arbeitgeber anonymisiert. Wenn ein standardisierter Bewerbungsbogen kommt, füll ihn aus wie vorgesehen und leg nichts dazu.
  • Du hast kein professionelles Foto. Ein schlechtes Bild schadet mehr als gar keins. Zwischen "gut" und "gar nicht" gibt es keine dritte Option, die funktioniert.
  • Du befürchtest, dass dein Aussehen gegen dich arbeitet. Alter, Kopftuch, sichtbare Behinderung, ausländisch klingender Name plus Gesicht: Wenn dich dieser Gedanke beschäftigt, nimm dir die Freiheit. Das Gespräch führst du ohnehin als ganzer Mensch, nur eben nach der Qualifikation und nicht davor.

Was den ersten Eindruck übernimmt, wenn das Bild fehlt, sind die ersten drei Zeilen unter deinem Namen. Ein Kurzprofil, das Rolle, Kernkompetenz und Ziel benennt, trägt weiter als jedes Passbild, und es lässt sich auf jede Anzeige neu zuschneiden.

Wenn Foto, dann richtig

Entscheidest du dich dafür, entscheidet ab da nur noch die Qualität. Ein mittelmäßiges Foto ist schlechter als keins, weil es eine Aussage über deinen Anspruch trifft, bevor jemand deine Berufserfahrung gelesen hat.

Aktuell muss es sein, also aus den letzten ein bis zwei Jahren und dir ähnlich sehend. Der Hintergrund bleibt ruhig und einfarbig, ohne Bücherregal und ohne Urlaubskulisse. Die Kleidung liegt eine Stufe über dem, was du in der Rolle täglich tragen würdest: Im Handwerk ist das ein sauberes Hemd, in der Rechtsabteilung ein Sakko. Der Blick geht in die Kamera, das Gesicht ist freundlich und nicht eingefroren. Ein verbindliches Format gibt es nicht, üblich ist ein Hochformat etwa in Passbildgröße, oben rechts oder im Kopfbereich des Lebenslaufs platziert und fest ins PDF eingebettet, nicht als lose Bilddatei daneben. Worauf es dabei im Detail ankommt und was ein Foto untauglich macht, steht auf unserer Seite zum Bewerbungsfoto.

Ein Urlaubsschnappschuss mit weggeschnittener Schulter, ein Gruppenfoto, aus dem du herausgeschnitten wurdest, ein zehn Jahre altes Bild oder ein stark retuschiertes Porträt, das im Gespräch niemand wiedererkennt: Das sind die vier Fälle, in denen der Verzicht besser gewesen wäre.

International bewerben: fast immer ohne

In den USA, Großbritannien, Kanada, Irland und Australien ist ein Foto auf dem Lebenslauf unüblich bis unerwünscht. Der Grund ist derselbe wie beim AGG, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Arbeitgeber dort schützen sich vor Diskriminierungsvorwürfen, indem sie Merkmale gar nicht erst zur Kenntnis nehmen. Manche Personalabteilungen lassen das Bild deshalb entfernen, bevor die Unterlagen überhaupt in die Auswahl gehen.

In Teilen Europas ist die Lage gemischt: Frankreich, Spanien und Österreich kennen das Foto ähnlich wie Deutschland, die Niederlande und Skandinavien tendieren zur fotolosen Bewerbung. Bewirbst du dich bei der deutschen Tochter eines amerikanischen Konzerns, gilt oft der Konzernstandard und nicht die deutsche Gewohnheit.

Entscheide bewusst, nicht aus Gewohnheit

Die ehrliche Antwort lautet: Beides ist legitim, und die Entscheidung gehört dir. Sie fällt leichter mit drei Fragen. Steht in Anzeige oder Portal etwas zum Foto? Dann folge dem. Steht nichts da, frag dich, wie nah die Stelle am Kunden ist und wie klassisch die Branche. Und zuletzt: Hast du ein Foto, das dich in fünf Jahren nicht ärgert? Wenn nein, lass es weg und steck die Energie in das Kurzprofil.

Was du dabei nicht tun musst, ist dich zwischen zwei Layouts entscheiden. Ein gut gebauter Lebenslauf funktioniert mit und ohne Bild, ohne dass ein leeres Rechteck übrig bleibt oder die Spalten verrutschen. Wie sich das anfühlt, siehst du an den Lebenslauf-Vorlagen: Du schaltest das Foto an oder aus, und das Dokument bleibt ein Dokument.

Häufige Fragen

Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?

Nein. Es gibt keine Vorschrift, die ein Foto verlangt, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz rät Arbeitgebern sogar davon ab, eines zu fordern. Umgekehrt gibt es auch keine Vorschrift, die es verbietet. Du darfst also beides, und niemand darf dich für den Verzicht formal abstrafen.

Kann mir ein Foto schaden?

Ja, auf zwei Wegen. Ein schlechtes Foto wirkt unmittelbar unprofessionell und zieht die ganze Bewerbung mit runter. Und jedes Foto verrät auf einen Blick Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Herkunft, die für die Auswahl keine Rolle spielen dürfen. Ob dir das nützt oder schadet, hast du nicht in der Hand.

Selfie oder Fotograf?

Ein Handyfoto vor weißer Wand kann funktionieren, wenn Licht, Ausschnitt und Kleidung stimmen. In der Praxis scheitert genau daran das meiste. Wenn dir die Bewerbung wichtig ist, ist ein Termin beim Fotografen die Investition wert, weil das Ergebnis für viele Bewerbungen hält.

Was gilt im öffentlichen Dienst?

Dieselbe Rechtslage wie überall, dazu Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz: Zugang zu öffentlichen Ämtern richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Viele Behörden verzichten deshalb ausdrücklich auf das Foto oder arbeiten mit standardisierten Bewerbungsbögen. Steht nichts in der Ausschreibung, ist der Verzicht dort die unauffälligere Wahl.

Ein Foto, das keine Diskussion auslöst

Wenn du dich für das Foto entscheidest, entscheidet die Qualität. Jobvin zeigt dir, was ein Bewerbungsfoto können muss, und hilft beim Zuschnitt.

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