Die Eingliederungsvereinbarung ist das Dokument, an dem später alles gemessen wird. Wie viele Bewerbungen von dir erwartet werden, in welcher Form du sie nachweist, welche Förderung dir zugesagt wurde: Es steht dort, und wenn es nicht dort steht, existiert es im Zweifel nicht.
Trotzdem wird sie oft in fünf Minuten unterschrieben. Dieser Artikel geht durch, was drinsteht, was verhandelbar ist und was passiert, wenn du nicht unterschreibst. Den Rahmen liefert der Guide zu den Eigenbemühungen.
Rechtsstand: August 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was die Vereinbarung ist und was sie regelt
Rechtsgrundlage ist § 37 SGB III. Vor der Vereinbarung steht dort die Potenzialanalyse: Die Agentur schaut sich an, was du kannst, wo du stehst und was einer Vermittlung im Weg steht. Aus dem Ergebnis wird die Vereinbarung abgeleitet.
Beim Jobcenter heißt das Gegenstück seit der Bürgergeld-Reform Kooperationsplan und ist in § 15 SGB II geregelt. Die Grundidee ist dieselbe, die Rechtsfolgen sind anders ausgestaltet. Wenn du Bürgergeld beziehst, lies dein eigenes Dokument und nicht die allgemeine Beschreibung einer Agentur-Vereinbarung.
Inhaltlich hat das Papier immer zwei Seiten. Auf der einen stehen deine Pflichten, auf der anderen die Leistungen, die die Behörde zusagt. Genau diese zweite Seite wird beim Lesen am häufigsten übersprungen.
Muss ich unterschreiben?
Nein, eine Unterschriftspflicht gibt es nicht. Nur ist "nicht unterschreiben" selten die bessere Option, und zwar aus einem einfachen Grund: Kommt keine Einigung zustande, kann die Agentur dieselben Regelungen einseitig per Verwaltungsakt festsetzen. Du hast dann dieselben Pflichten, aber keinen Einfluss auf ihren Inhalt gehabt.
Sinnvoll ist deshalb ein dritter Weg. Du unterschreibst nicht sofort, sondern sagst, dass du das Dokument in Ruhe lesen willst. Das ist völlig üblich und kein Affront. Nimm es mit, lies es zu Hause, notier deine Punkte und bring sie in den nächsten Termin ein.
Was du auf keinen Fall tun solltest: etwas unterschreiben, das du nicht verstanden hast. Die Zahl in diesem Dokument ist die Zahl, an der du gemessen wirst, und die Rechtsfolgenbelehrung darin ist die Grundlage für eine spätere Sperrzeit.
Die Pflichten-Seite lesen
Vier Punkte prüfst du gezielt.
Die Zahl und ihr Zeitraum. Steht dort eine konkrete Zahl an Bewerbungen? Bezieht sie sich auf den Monat oder auf die Laufzeit? Zwischen "vier im Monat" und "vier bis Ablauf" liegen Wochen Arbeit.
Der Nachweisweg. Liste, Vordruck, mit Belegen oder ohne, per Post, per Mail oder im Termin. Kläre das, statt es zu raten.
Die Fristen. Bis wann legst du vor? Was gilt, wenn ein Termin in eine Krankschreibung fällt?
Die Rechtsfolgenbelehrung. Sie steht meist am Ende und erklärt, was bei Verstößen passiert. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass später überhaupt eine Sperrzeit verhängt werden kann, und deshalb der wichtigste Absatz des Dokuments. Was dann folgt, steht im Artikel dazu, wie du eine Sperrzeit vermeidest.
Deine Rechte: was auf der anderen Seite stehen sollte
Die Leistungsseite ist der Teil, aus dem sich am meisten herausholen lässt. Üblich sind unter anderem:
- Übernahme von Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Bewerbungscoaching oder Vermittlung über einen Gutschein (§ 45 SGB III)
- Förderung einer Weiterbildung (§ 81 SGB III)
- Vermittlungsvorschläge in einer vereinbarten Frequenz
Diese Punkte sind Ermessensleistungen, du hast also keinen Automatismus darauf. Aber: Was in der Vereinbarung steht, ist deutlich leichter durchzusetzen als das, was nur mündlich erwähnt wurde. Wenn eine Weiterbildung für dich Sinn ergibt, bring sie hier zur Sprache, nicht in drei Monaten. Was gefördert werden kann und wie du den passenden Kurs findest, zeigt die Übersicht zur Weiterbildung.
Nachverhandeln
Der Hebel ist Sachlichkeit. Was zieht, sind überprüfbare Angaben:
In der Jobbörse finde ich in meinem Beruf im Umkreis von 30 Kilometern derzeit fünf Stellen. Bei acht Bewerbungen im Monat bewerbe ich mich ab der zweiten Woche auf Stellen, die nicht passen. Können wir fünf vereinbaren und zwei Initiativbewerbungen dazunehmen?
Drei Dinge machen diesen Satz stark: eine Zahl, ein Beleg dafür, dass du gesucht hast, und ein Gegenvorschlag statt einer Ablehnung.
Dasselbe gilt für Einschränkungen. Gesundheit, Betreuungspflichten, fehlende Mobilität: Nenn sie im Gespräch, leg Nachweise vor und bitte darum, dass sie im Dokument auftauchen. Ein Umstand, der nicht in der Akte steht, wirkt später wie eine nachgeschobene Ausrede.
Und lass dir eine Kopie geben. Ohne Kopie diskutierst du in drei Monaten über den Inhalt eines Papiers, das nur eine Seite hat.
Verwaltungsakt statt Vereinbarung
Kommt keine Einigung zustande, kann die Behörde die Regelungen einseitig festsetzen. Dann bekommst du keinen Vertrag zum Unterschreiben, sondern einen Bescheid.
Der Unterschied ist praktisch relevant. Ein Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, und damit hast du einen klaren Weg: Widerspruch innerhalb der dort genannten Frist, in der Regel ein Monat. Die Begründung darfst du nachreichen.
Das ist kein Grund, die Unterschrift aus Prinzip zu verweigern. Es ist aber ein Grund, gelassen zu bleiben, wenn eine Einigung nicht zustande kommt: Das Verfahren geht dann einen anderen, ebenfalls geregelten Weg, und du bist ihm nicht ausgeliefert.
Eine Checkliste für den Termin
Sechs Punkte, die du vor der Unterschrift abhakst. Sie kosten fünf Minuten und ersparen dir Monate.
- Steht eine Zahl drin, und auf welchen Zeitraum bezieht sie sich?
- Wie und bis wann weise ich nach? Form, Weg, Frist.
- Sind meine Einschränkungen aufgenommen? Gesundheit, Betreuung, Mobilität.
- Was steht auf der Leistungsseite? Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Coaching, Weiterbildung.
- Ist die Rechtsfolgenbelehrung enthalten und verständlich?
- Habe ich eine Kopie?
Wenn ein Punkt offen ist, sag es im Termin. "Können wir das noch ergänzen?" ist ein völlig normaler Satz, und er ist deutlich billiger als ein Widerspruch im nächsten Quartal.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?
Kommt keine Einigung zustande, kann die Agentur die Regelungen einseitig per Verwaltungsakt festsetzen. Das Ergebnis ist ähnlich verbindlich, aber du hast nichts mitgestaltet. Dagegen steht dir der Widerspruch offen, mit der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie oft wird die Vereinbarung erneuert?
Sie gilt für einen festgelegten Zeitraum, oft ein halbes Jahr, und wird danach neu besprochen. Ändert sich vorher etwas Wesentliches an deiner Lage, kannst du eine Anpassung anregen, ohne auf den Ablauf zu warten.
Kann ich Änderungen verlangen?
Ja. Es ist eine Vereinbarung, kein Bescheid. Sinnvoll sind Argumente, die sich belegen lassen: die Zahl der ausgeschriebenen Stellen in deinem Beruf, ein Attest, ein Betreuungsvertrag.
Gilt sie auch beim Jobcenter?
Dort heißt das Gegenstück seit der Bürgergeld-Reform Kooperationsplan (§ 15 SGB II). Der Gedanke ist derselbe, Ton und Rechtsfolgen sind anders geregelt - lies dein eigenes Dokument, nicht die allgemeine Beschreibung.
